Feuerbach behandelte in seinen „Merkwürdigen Criminalfällen“ (1808/11) eine Sammlung von Strafprozessen mit Todesurteil, für die Gnadengesuche eingereicht worden waren. Tathergänge und Zeugenaussagen stellte er in epischer Breite dar und wurde deshalb bald von moderneren Urteilssammlungen als Fachbuch abgelöst. Zu Unrecht ordnete man ihn später zur Horror-Unterhaltungsliteratur ein, denn –wie der Autor beweist– haben seine Falldarstellungen in viel weitreichender Bedeutung Hand und Fuß. Der Jurist Schmidt beweist mit seiner populärwissenschaftlichen Auswertung erstmalig ihre kulturhistorische Bedeutung.Dazu hat er akribisch in Kirchenbüchern und Chroniken mit Unterstützung zahlreicher Familien- und Heimatforscher die in den „Criminalfällen“ erwähnten Orte, Personen und Daten verifiziert und durch ein Orts- und Personenregister erschlossen. Facettenreich bildet er aus dem Stoff einen Querschnitt - "Reportagen" - durch das Alltagsleben in Bayern zwischen 1730 und 1830. Seine Analyse reicht bis in Redewendungen, wenn er z.B. eine Bäckerin zitiert, die „aus ihrem Laden verkauft“ statt „in ihrem Laden“. Man erfährt so nebenbei, dass es sich nur um ein Verkaufsfenster zur Straße, nicht um einen Laden im eigentlichen Sinne gehandelt haben muss.In einem unterhaltsamen, mitunter gekonnt der biedermeierlichen Vorlage angepasstem Stil schimmert in den ironischen Seitenhieben auf Kirche, Gesellschaft und Staat die Sicht des Autors durch. Zum Thema „Geld sicher aufbewahren“: schreibt er z.B. „Anna Maria Eichstätter hält sich an den lieben Gott persönlich als Sparkasse. Da das mit dessen Schalterstunden etwas unbestimmt ist im alten Bayern, hält sie sich an den irdischen Filialleiter, den katholischen Pfarrer ...“ Der Leser stutzt allerdings bei der aus der Vorlage übernommenen, nicht als Zitat kenntlichen altertümlichen Schreibweise (Bekümmerniß). Die Fälle selbst sind gezielt ausgeklammert und alles Kriminalistische gestrichen, bedauerlicherweise auch nicht durch Fußnoten erschlossen, was die Lesbarkeit durchaus nicht beeinträchtigt hätte. Dazu wäre ein Anhang hilfreich gewesen, der die Beteiligten nach Prozess geordnet namentlich auflistet. Für den Wissenschaftler wird dadurch die Nutzbarkeit etwas umständlich, denn man kommt nicht umhin, Feuerbachs Originalwerk zur Hand zu nehmen, wenn man zitieren will.Eine detailliertere Gliederung oder ein Sachregister wäre wünschenswert gewesen, um so z.B. schneller zum Stichwort Aberglaube etwas zu finden. Ganz sicher dürfte dieses Buch die sozialhistorisch-biografische Forschung inspirieren und Interessenten zur bayerischen Heimatgeschichte eine vergnügliche Lektüre bieten.